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Es fallen nachfolgende Steuern an:

 

Bundessteuer

Kantonssteuer

Gemeindesteuer

ggf. Fürsorgeabgabe

ggf. Feuerwehrabgabe

ggf. Kirchensteuer

ggf. Vermögenssteuer etc.

 

Die Abgaben können von Kanton zu Kanton variieren.

 

Je nach Gemeinde sind noch zu berücksichtigen:

 

• Eigenmietwert der eigenen, selbstbewohnten Immobilie

• Verrechnungssteuer

• Vermögenssteuer

• Kopf-, Personal- und Feuerwehrsteuern

 

Abziehbar sind (je nach Kanton und Familienstand):

 

• AHV-, IV-, und EO–Beiträge

• ALV–Beiträge

• NBU–Beiträge

• Sonstige Versicherungsabzüge bis zu einem Höchstbetrag

• Berufsauslagen

• Doppelverdienerabzug

• Alimentezahlungen

• Kinderbetreuung

• Krankheitskosten

• Spenden

• Weiterbildungskosten

• Kinderabzug

• Persönlicher Abzug

• Pensionskassenbeiträge (2. Säule)

• Säule 3a bis zum Maximum von CHF 6.192 pro erwerbstätige Person

• Unterhaltskosten für Liegenschaften

 

Nachfolgende Zahlungen können (je nach Kanton) vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden:

 

• Schuldzinsen, soweit sie nicht zu den Anlagekosten gehören (Kopie der Zinsbestätigung für das betreffende Jahr),

• UnteUnterhaltsbeiträge an geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und die unter dessen Gewalt oder Obhut stehenden Kinder (max. 6 Kinder), Alimente,

• Ausbildungskosten für die auswärtige Ausbildung der vom Steuerpflichtigen unterhaltenen Kinder,

• Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a),

• Einlagen, Prämien und Beiträge an Lebensversicherungen,

• Heimfahrten,

• Bausparrücklagen,

• Unterhaltsleistungen (Kopie des Gerichtsurteils sowie Kopien der Belege der Belastungsanzeigen (Post oder Bank)),

• Kosten für Arzt, Zahnarzt, Medikamente und Brillen bei Übersteigen eines Prozentsatzes  des Reineinkommens

• Spenden an Kirchen oder sonstige Organisationen.

 

 

Höhe des Steuerbetrages

 

ergibt sich aus den Hebesätzen der Wohngemeinde und des Wohnkantons. Zu erfahren bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Kantonalen Steuerverwaltung.

 

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562