Es
fallen nachfolgende Steuern an:
Bundessteuer
Kantonssteuer
Gemeindesteuer
ggf.
Fürsorgeabgabe
ggf.
Feuerwehrabgabe
ggf.
Kirchensteuer
ggf.
Vermögenssteuer etc.
Die
Abgaben können von Kanton zu Kanton variieren.
Je
nach Gemeinde sind noch zu berücksichtigen:
•
Eigenmietwert der eigenen, selbstbewohnten Immobilie
•
Verrechnungssteuer
•
Vermögenssteuer
•
Kopf-, Personal- und Feuerwehrsteuern
Abziehbar
sind (je nach Kanton und Familienstand):
•
AHV-, IV-, und EO–Beiträge
•
ALV–Beiträge
•
NBU–Beiträge
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Sonstige Versicherungsabzüge bis zu einem Höchstbetrag
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Berufsauslagen
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Doppelverdienerabzug
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Alimentezahlungen
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Kinderbetreuung
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Krankheitskosten
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Spenden
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Weiterbildungskosten
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Kinderabzug
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Persönlicher Abzug
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Pensionskassenbeiträge (2. Säule)
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Säule 3a bis zum Maximum von CHF 6.192 pro erwerbstätige Person
•
Unterhaltskosten für Liegenschaften
Nachfolgende
Zahlungen können (je nach Kanton) vom steuerbaren Einkommen abgesetzt
werden:
•
Schuldzinsen, soweit sie nicht zu den Anlagekosten gehören (Kopie der
Zinsbestätigung für das betreffende Jahr),
•
UnteUnterhaltsbeiträge an geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und
die unter dessen Gewalt oder Obhut
stehenden Kinder
(max. 6 Kinder), Alimente,
•
Ausbildungskosten für die auswärtige Ausbildung der vom Steuerpflichtigen
unterhaltenen Kinder,
•
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a),
•
Einlagen, Prämien und Beiträge an Lebensversicherungen,
•
Heimfahrten,
•
Bausparrücklagen,
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Unterhaltsleistungen (Kopie des Gerichtsurteils sowie Kopien der Belege der
Belastungsanzeigen (Post oder Bank)),
•
Kosten für Arzt, Zahnarzt, Medikamente und Brillen bei Übersteigen eines
Prozentsatzes des Reineinkommens
•
Spenden an Kirchen oder sonstige Organisationen.
Höhe
des Steuerbetrages
ergibt
sich aus den Hebesätzen der Wohngemeinde und des Wohnkantons. Zu erfahren
bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Kantonalen Steuerverwaltung.