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Wie ist das mit den Steuern?

Es werden verschiedene Steuern erhoben, von der Wohngemeinde, dem Kanton, dem Bund, sowie weiter Abgaben wie Kirchensteuer oder Feuerwehrabgabe etc.. Weiters in unserer Brochüre.

Was ist mit der Rente? 1. und 2. Säule

Der Arbeitgeber führt Sozialversicherungsbeiträge ab und legt denselben Beitrag dazu. Nach mehr als 12 Monaten Arbeit in der Schweiz erwirbt man schweizer Rentenansprüche (AHV 1. Säule)

Zusätzlich wird ein Beitrag an die Pensionskasse abgeführt (BVG 2. Säule).

Was ist zu tun, wenn Arbeitslosigkeit eintritt?

Es besteht Versicherungsschutz . Am Wohnort in der Schweiz hat der Aufenthalter sich bei der Regionalen-Arbeits-Vermittlung (RAV) zu melden und erhält Arbeitslosengeld.

 Kann ich wieder zurück in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung?

Der Aufenthalter in der schweizerischen Pflichtversicherung hat ein garantiertes Rückkehrrecht.

Woher bekomme ich Kindergeld und Familienzulage?

Das Kindergeld und eine evtl. Familienzulage wird über den schweizer Arbeitgeber ausgezahlt.

Habe ich einen Kündigungsschutz und wie lange?

Einen Kündigungsschutz wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Üblich sind 7 Tage während der Probezeit. Ein Monat im 1. Dienstjahr, zwei Monate ab dem 2. Dienstjahr und drei Monate ab Beginn des zehnten Dienstjahres.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in der Schweiz

eine kleine Übersicht

 

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562